SIAE - Genehmigung für private Feiern
Private Feiern.
Darunter fallen private Veranstaltungen wie Taufen, Firmungen, Hochzeiten, Geburtstage, Abschlussfeiern und ähnliche Anlässe, sofern sie außerhalb der eigenen Wohnung stattfinden und von Privatpersonen ausschließlich für geladene Gäste organisiert werden.
Neben der Urheberrechtsvergütung ist, wenn die Musik nicht live gespielt, sondern aufgezeichnet wiedergegeben wird, zusätzlich eine Vergütung für die Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller und der damit verbundenen Rechte zu berücksichtigen.
Unter aufgezeichneter Musik versteht man die Wiedergabe über Abspielgeräte ebenso wie die Musikwiedergabe durch einen Discjockey.
Für Aufführungen von Live-Musikern und Sängerinnen oder Sängern fällt dagegen nur die Urheberrechtsvergütung an; das kann für Veranstalter eine spürbare Ersparnis bedeuten.
Zur Nutzung des Dienstes kann online eine Genehmigung für Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld beantragt und die entsprechende Zahlung geleistet werden; Antragsteller müssen volljährig sein und als gelegentliche Organisatoren privater Veranstaltungen auftreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der SIAE-Website unter folgendem Link https://www.siae.it/it/servizi-online-term/permessi-feste-private.


